In einer auf 100 % biologische Bewirtschaftung umgestellten Schweizer Landwirtschaft würde die Anzahl der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe von heute 383 auf 107 (28 %) reduziert. Von den verbleibenden 107 Wirkstoffen sind 66 lebende Organismen, 15 Pheromone und 26 Substanzen wie Pflanzenextrakte, Schwefel und Kupfer. Im Ackerbau (23,6 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN)) würde gemäss dem Szenario «100 % Biolandbau» weitgehend auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) verzichtet und dort 98,5 % der gegenwärtig verwendeten Menge an PSM eingespart. In den Spezialkulturen Obst-, Wein- Gemüsebau und Kartoffeln (3 % der LN) würden 20 % PSM eingespart und organische Pestizide («chemisch-synthetische Pestizide») ersetzt. Im Grünland (rund 70 % der LN) würden keine PSM mehr eingesetzt. Wegen der grossen Bedeutung des direkten Pflanzenschutzes in den Spezialkulturen reduzieren sich die Gesamtmengen an PSM vorerst nur um 51 %. Nicht berücksichtigt wurden dabei aber Änderungen in den Fruchtfolgen und bei der Wahl der Sorten. Im Szenario 100 % Biolandbau wäre ein starker Rückgang der Kontaminationen von Fliessgewässern, Grundwasser und Nahrungsmitteln mit organischen Pestiziden zu erwarten. Veränderte Anbaumethoden würden zu besseren Ökosystemleistungen wie Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit beitragen, dennoch wären geringere Flächenerträge wahrscheinlich. Die Chancen und Herausforderungen bezüglich Anbau, Umwelt und Markt sollten in einer erweiterten Studie abgeklärt werden.
Schlagwort: plant protection products
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Pflanzenschutzmitteleinträge durch Erosion und Abschwemmung reduzieren
Viele Schweizer Bäche zeigen hohe Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln (PSM). Erosion und Abschwemmung sind dabei wichtige Eintragspfade. Dieser Artikel gibt eine Übersicht über Massnahmen zur Verminderung der PSM-Einträge in Gewässer aus Ackerflächen über die Pfade Erosion, Abschwemmung und Drainage sowie eine expertenbasierte, qualitative Bewertung dieser Massnahmen bezüglich Forschungsstand, Praxistauglichkeit, Akzeptanz, Stand der Umsetzung und Reduktionspotenzial. Die Wirksamkeit vieler Massnahmen ist wissenschaftlich belegt, die Praxistauglichkeit ist ebenfalls häufig gegeben. Die Akzeptanz der Massnahmen seitens der Landwirtinnen und Landwirte und vor allem die Umsetzung könnte deutlich verbessert werden. Viele der Massnahmen haben standortspezifisch ein grosses Potenzial zur Reduktion der PSM-Einträge, doch nur bei wenigen Massnahmen kann es gesamtschweizerisch realisiert werden. Wegen der grossen Variation der Standortfaktoren in der Schweiz sind Reduktionsmassnahmen daher regional und standortangepasst zu ergreifen.
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Pflanzenschutzmitteleinsatz – Risikomindernde Massnahmen bezüglich Abschwemmung
Pflanzenschutzmittel (PSM) können bei Regenereignissen durch oberflächlich abfliessendes Wasser aus behandelten Parzellen abgeschwemmt werden und so in Gewässer gelangen. Damit verbundene Risiken für Wasserorganismen werden bei der Zulassung von PSM beurteilt und gegebenenfalls risikomindernde Massnahmen vorgeschrieben. Derzeit kann zur Risikominderung von Abschwemmung eine Auflage zur Anlage eines sechs Meter breiten, bewachsenen Pufferstreifens verfügt werden. An der Forschungsanstalt Agroscope wurden nun im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) weitere Optionen für risikomindernde Massnahmen geprüft, die zukünftig bei der Zulassung von PSM als Auflagen verfügt werden können. Die Massnahmen sollen die Gewässerbelastung minimieren, gleichzeitig aber die landwirtschaftliche Produktion so wenig wie möglich einschränken. Das Ergebnis dieses Projekts ist eine Liste von Massnahmen, aus denen Produzenten diejenigen auswählen und kombinieren können, die in ihrem Fall besonders geeignet sind oder die sie aus anderen Gründen bereits anwenden (z.B. zum Erosionsschutz). Dazu zählen neben Pufferstreifen am Feldrand neu beispielsweise konservierende Bodenbearbeitung, Anlage von bewachsenen Streifen innerhalb der Parzelle sowie Begrünung in Dauerkulturen.
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Pflanzenschutzmitteleinsatz – Risikomindernde Massnahmen bezüglich Abdrift
Bei der Sprühapplikation von Pflanzenschutzmitteln (PSM) werden Gewässer und andere Nichtzielflächen durch Abdrift belastet: Wirkstoffhaltige Tröpfchen werden verfrachtet und ausserhalb der Zielfläche abgelagert. Bei der Zulassung eines PSM wird das durch Abdrift verursachte Risiko für Nichtzielorganismen abgeschätzt. Wenn nötig, werden wirkstoff- und anwendungsspezifische Abstandsauflagen (Sicherheitsabstand mit Einsatzverbot) zwischen 6 und 100 m zu Oberflächengewässern und anderen Biotopen verfügt, um das Risiko für Wasserorganismen und terrestrische Nichtzielarthropoden auf einem akzeptierbaren Mass zu halten. Abdriftmindernde Massnahmen reduzieren den Eintrag in Nichtzielflächen und erlauben damit eine Reduktion der verfügten Abstände. Die anerkannten Massnahmen und die damit möglichen Verkleinerungen der Abstandsauflagen sind in der neuen Weisung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom November 2013 definiert.
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Abdrift – reduzierende Massnahmen im Praxisversuch
Bei der Sprühapplikation von Pflanzenschutzmitteln (PSM) werden Gewässer und andere benachbarte Nichtzielflächen durch direkte Abdrift belastet: Wirkstoffhaltige Tröpfchen werden verfrachtet und ausserhalb der Zielfläche abgelagert. Bei der Zulassung eines PSM wird das zu erwartende Umweltrisiko durch Abdrift abgeschätzt. Wenn nötig, werden Abstandsauflagen zwischen 6 und 100 Metern zu Oberflächengewässern verfügt (Sicherheitsabstand mit Einsatzverbot). Wird die Abdrift mit geeigneten Massnahmen reduziert, dürfen diese Abstände verkleinert werden. Vier abdriftreduzierende Massnahmen wurden unter Praxisbedingungen der Schweizer Apfelproduktion geprüft. Hecke und Injektordüsen reduzierten die Abdrift je um rund 75 %, ein Hagelnetz über der Obstanlage um rund 65 %. Ein grobmaschiges Netz als Windschutz am Feldrand wirkte schlecht im Bereich von 20 % Abdriftreduktion.
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Indikatoren für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz
Seit 2009 werden im Rahmen der «Zentralen Auswertung Agrarumweltindikatoren» (ZA-AUI) produktionstechnische Daten der am Projekt teilnehmenden Betriebe gesammelt. Der Indikator «Einsatz von PSM» besteht aus Kennzahlen, welche die agronomische Praxis im Bereich Pflanzenschutz beschreiben. Die Kennzahl «Anzahl Interventionen » gibt für jede Kulturgruppe an, wie viele Behandlungen insgesamt und gegliedert nach Wirkungsbereichen vorgenommen werden. Regional kann sich die Anzahl Interventionen deutlich unterscheiden, aber im Zeitverlauf scheint das Schweizerische Mittel ziemlich konstant. Beim Vergleich mit früheren Studien wurden mit Ausnahme von Raps kaum grössere Unterschiede beobachtet. Auch wenn die ZA-AUI derzeit erst ein Prozent der in der Schweiz für den Pflanzenbau genutzten Fläche abdeckt, hat der Vergleich mit Verkaufszahlen gezeigt, dass im Fall des Ackerbaus für häufig eingesetzte Wirkstoffe der PSM-Einsatz gut erfasst wird. Im Fall von Obst und Reben ist die Datenlage schwierig abzuschätzen und für Gemüsebau sind derzeit noch keine Aussagen möglich. Um die potenziellen Umweltwirkungen der eingesetzten PSM zu beurteilen, wird neben dem Indikator «Einsatz von PSM» ein Risikoindikator entwickelt.
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Anwenderschutz in der Pflanzenschutzmittelzulassung
Pflanzenschutzmittel (PSM) sind heute in vielen landwirtschaftlichen Anbausystemen ein wichtiger Produktionsfaktor, ohne den die hohe Qualität und der hohe Ertrag der agronomischen Erzeugnisse nicht garantiert werden könnten. Andererseits haben PSM oft auch gefährliche Eigenschaften. Sie dürfen deshalb in der Schweiz nur in Verkehr gebracht werden, nachdem sie vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zugelassen wurden. Die Zulassung wird erteilt, sofern der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt bei ihrer Anwendung gewährleistet ist. Bei diesem Verfahren sind verschiedene Bundesstellen an der Beurteilung der spezifischen Eigenschaften eines PSM beteiligt, eines davon ist das Ressort Chemikalien und Arbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Dieses ist als Beurteilungsstelle für die Beurteilung der Schutzmassnahmen verantwortlich, die zur Sicherung der Gesundheit der beruflichen Anwenderinnen und Anwender von PSM nötig sind. Die Schutzmassnahmen, die für das Ansetzen und das Ausbringen der PSM nötig sind, leiten sich aus zwei Faktoren ab: (1) den gesundheitsgefährdenden Eigenschaften der Chemikalien und (2) der systemischen Exposition der Anwenderinnen und Anwender gegenüber dem PSM. Mit Hilfe von anerkannten Rechenmodellen wird die Exposition für die Anwender von PSM sowie für das Betriebspersonal bei Nachfolgearbeiten in den behandelten Flächen abgeschätzt. Die Beurteilungsstelle des SECO erstellt daraufhin ein Gutachten und formuliert darin die nötigen Schutzmassnahmen, um den Gesundheitsschutz der beruflichen Anwenderinnen und Anwender bei der vorschriftgemässen Anwendung von PSM zu gewährleisten.
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Aquatische Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln
Umweltrisikobewertungen zielen darauf hin, Ökosysteme wie Gewässer, Böden und Luft zu schützen, um nichtakzeptable Schäden auf die dort lebenden Organismen ausschliessen zu können. Für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Gewässern stehen typische Bäche und kleine Flüssen angrenzend an das Agrarland im Fokus. Risikobewertungen basieren auf der Abschätzung von Expositionskonzentrationen und der Erhebung von einer Vielzahl ökotoxikologischer Daten. Bei der Abschätzung der Toxizität eines PSM werden Wirkungen auf Individuen, Populationen und Lebensgemeinschaften erhoben, um kurz- wie auch langfristige Folgen einer Belastung ermitteln zu können. Risikobewertungen werden für Umweltmanagemententscheidungen zwingend benötigt, da die Zusammenstellung umweltrelevanter Informationen es ermöglicht, potenzielle Risiken zu erkennen und Vermeidungsstrategien zum Schutze der Umwelt zu entwickeln. Die Handlungsoptionen, um das Risiko auf einem akzeptablem Niveau zu halten, sind vielseitig. Durch das Vorschreiben konkreter Auflagen auf spezifische PSM wie zum Beispiel das Einhalten von bestimmten Abständen zu Oberflächengewässern oder der obligatorische Einsatz von abdriftmindernder Technik bei der Anwendung, können PSM weiterhin sicher in der Landwirtschaft eingesetzt werden und unannehmbare Effekte auf Lebensgemeinschaft weitgehend ausgeschlossen werden.
